Bruststraffung auf Krankenkasse in Österreich: Wann ist eine Kostenübernahme möglich?

IN WIEN

Eine Bruststraffung wird in Österreich nur bei entsprechender medizinischer Indikation von der Krankenkasse übernommen, häufig im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Brustverkleinerung. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag abläuft und was bei einer Ablehnung möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

Ob eine Bruststraffung von der Krankenkasse in Österreich übernommen wird, ist eine der häufigsten Fragen in meinem Beratungsgespräch. Die ehrliche Antwort lautet: in den meisten Fällen nicht. Eine reine Straffung erschlaffter Haut gilt bei ÖGK, SVS und BVAEB in der Regel als ästhetischer Eingriff, auch wenn der Leidensdruck groß ist. Eine Kostenübernahme kommt nur dann infrage, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird, beispielsweise wenn die Straffung Teil einer medizinisch notwendigen Brustverkleinerung ist.

Mir ist wichtig, dass Sie vor der Antragstellung realistisch einschätzen können, ob sich der Aufwand lohnt. Deshalb erkläre ich Ihnen auf dieser Seite, in welchen Fällen die Krankenkasse zahlen kann, welche Unterlagen Sie brauchen und wie ich Sie dabei als Facharzt für Plastische Chirurgie unterstütze. Was eine Bruststraffung als Operation umfasst, finden Sie auf der Hauptseite.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Bruststraffung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten für Behandlungen, die medizinisch notwendig sind und die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllen. Bei einer Bruststraffung kommt das insbesondere dann infrage, wenn eine sehr große und schwere Brust nachweisbare Beschwerden verursacht und die Straffung gemeinsam mit einer Verkleinerung durchgeführt wird. Typische Beschwerden sind chronische Rücken-, Nacken- oder Schulterschmerzen, Druckstellen durch BH-Träger und anhaltende Hautprobleme in der Unterbrustfalte.

Für die Krankenkasse ist dabei nicht allein die hängende Form der Brust entscheidend, sondern vor allem, ob durch die Operation eine medizinisch relevante Verbesserung zu erwarten ist. Bei einer Brustverkleinerung spielt auch die Menge des zu entfernenden Gewebes eine Rolle. Die Straffung ist dann üblicherweise ein Bestandteil des Eingriffs, da überschüssige Haut entfernt und die Brustwarze neu positioniert werden muss. Die Voraussetzungen für diese Form der Übernahme habe ich auf meiner Seite zur Brustverkleinerung auf Krankenkasse im Detail beschrieben.

Bruststraffung nach Gewichtsabnahme: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Nach einer starken Gewichtsabnahme, etwa nach einer Diät oder einer Magenoperation, bleibt häufig viel überschüssige Haut an der Brust zurück. Viele Patientinnen gehen davon aus, dass die Krankenkasse in diesem Fall die Straffung übernimmt, weil die Gewichtsabnahme medizinisch erwünscht war. In der Regel ist das leider nicht so. Der Hautüberschuss allein begründet meist keine medizinische Notwendigkeit, solange dadurch keine behandlungsbedürftigen Beschwerden entstehen.

Ausnahmen können bei ausgeprägten Hautproblemen bestehen. Wenn sich in der Unterbrustfalte immer wieder Entzündungen, Ekzeme oder Pilzinfektionen bilden, die trotz Behandlung nicht ausreichend abheilen, kann dies eine medizinische Indikation unterstützen. Entscheidend ist, dass diese Beschwerden über einen längeren Zeitraum ärztlich dokumentiert sind, zum Beispiel durch Ihren Hausarzt oder eine Fachärztin für Dermatologie. Ohne entsprechende Dokumentation sind die Aussichten auf eine Kostenübernahme in der Regel gering. Auch mit diesen Nachweisen ist eine Bewilligung jedoch nicht garantiert.

Was gilt bei Bruststraffung nach starker Gewichtsabnahme?

Besonders nach einem Gewichtsverlust von 30 Kilogramm oder mehr, etwa nach einer bariatrischen Operation, ist der Hautüberschuss an den Brüsten oft erheblich. Die Brust wirkt leer und hängt deutlich, manchmal bis auf den Bauch. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Antrag sorgfältig vorzubereiten, sofern medizinisch relevante Beschwerden bestehen.

Hilfreich sind Fotos der Hautprobleme in der Unterbrustfalte, Befunde der Dermatologie über wiederkehrende Entzündungen und eine Bestätigung, dass das Gewicht seit mindestens sechs Monaten stabil ist. Die erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen können sich je nach Versicherungsträger und individuellem Befund unterscheiden.

Manche Krankenkassen beurteilen mehrere geplante Straffungsoperationen nach großer Gewichtsabnahme im Zusammenhang, etwa gemeinsam mit einer Bauchdeckenstraffung. Auch hier gilt: Eine Kostenübernahme kommt grundsätzlich nur für medizinisch notwendige Leistungen infrage, nicht für eine rein ästhetische Formgebung. Ich erkläre Ihnen im Gespräch offen, welcher Teil Ihrer Wünsche in diese Kategorie fallen könnte.

Welche Voraussetzungen müssen für den Antrag erfüllt sein?

Damit ein Antrag auf Kostenübernahme geprüft werden kann, sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Ihre Beschwerden sind ärztlich dokumentiert, zum Beispiel durch Befunde aus der Orthopädie, der Dermatologie oder von Ihrem Hausarzt.
  • Konservative Behandlungen wie Physiotherapie, Schmerztherapie oder Hautbehandlungen wurden, soweit medizinisch sinnvoll, bereits versucht und haben keine ausreichende Besserung gebracht.
  • Bei einer geplanten Brustverkleinerung wird eine medizinisch relevante Gewebemenge entfernt. Als häufig genannter Orientierungswert gelten etwa 500 Gramm pro Brust. Dieser Wert ist jedoch keine österreichweit einheitliche, allein entscheidende Voraussetzung.
  • Es liegt eine fachärztliche Stellungnahme eines Plastischen Chirurgen vor, die den Befund, die geplante Operation und deren medizinische Notwendigkeit erläutert.

Bei einer reinen Bruststraffung ohne Verkleinerung fehlt häufig die Möglichkeit, den Eingriff über eine medizinisch notwendige Gewebereduktion zu begründen. Genau deshalb wird sie in der Regel nicht übernommen. Ob im Einzelfall andere medizinische Gründe für eine Kostenübernahme sprechen, muss der zuständige Versicherungsträger prüfen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Ein möglichst vollständiger Antrag erleichtert die Bearbeitung und verringert das Risiko von Rückfragen wegen fehlender Unterlagen. Zur Orientierung sollten Sie folgende Dokumente zusammenstellen:

  • Eine fachärztliche Stellungnahme von mir mit Befund, Fotodokumentation, Angaben zur Brustgröße und gegebenenfalls zur geschätzten Menge des zu entfernenden Gewebes sowie zur geplanten Operation.
  • Befunde Ihrer behandelnden Ärzte, zum Beispiel aus der Orthopädie bei Rückenschmerzen oder aus der Dermatologie bei Hautproblemen.
  • Nachweise über bisherige konservative Behandlungen, etwa Physiotherapie-Verordnungen, Schmerztherapie oder Salbenverordnungen, und deren Ergebnis.
  • Gegebenenfalls ein kurzes persönliches Schreiben, in dem Sie Ihre Beschwerden und Einschränkungen im Alltag schildern.

Je nach Versicherungsträger kann ein bestimmtes Antragsformular oder eine zusätzliche Untersuchung erforderlich sein. Ob eine Bewilligung erfolgt, hängt von der Gesamtbeurteilung durch den zuständigen medizinischen Dienst und den geltenden Leistungsvoraussetzungen ab, nicht von einem einzelnen Kriterium.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch mit Untersuchung in meiner Ordination. Dabei beurteile ich, ob in Ihrem Fall eine medizinische Indikation vorliegen könnte und ob sich ein Antrag lohnt. Ich sage Ihnen offen, wenn ich die Chancen als gering einschätze, damit Sie nicht unnötig Zeit investieren.

Liegt eine entsprechende Indikation vor, erstelle ich eine fachärztliche Stellungnahme. Darin dokumentiere ich Ihre Ausgangssituation, die geplante Operation und bei einer Brustverkleinerung die voraussichtlich zu entfernende Gewebemenge. Diese Unterlagen reichen Sie gemeinsam mit Ihren weiteren Befunden bei Ihrer Krankenkasse ein. In Österreich ist das je nach Versicherung die ÖGK, die SVS oder die BVAEB.

Für die Bearbeitung sollten Sie vorsorglich mehrere Wochen einplanen. Als grobe Orientierung können etwa vier bis acht Wochen dienen, eine verbindliche Bearbeitungsfrist ist das jedoch nicht. Die tatsächliche Dauer hängt vom Versicherungsträger und davon ab, ob zusätzliche Unterlagen oder Untersuchungen benötigt werden. In manchen Fällen werden Sie zu einer Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse eingeladen.

Bei dieser Untersuchung wird vor allem geprüft, ob die Angaben in der fachärztlichen Stellungnahme mit dem Befund übereinstimmen und ob die geplante Operation medizinisch notwendig ist. Bringen Sie dazu alle erforderlichen Befunde mit und schildern Sie Ihre Einschränkungen im Alltag so konkret wie möglich, zum Beispiel beim Sport, bei der Arbeit oder beim Schlafen. Je besser die medizinische Begründung dokumentiert ist, desto fundierter kann die Krankenkasse Ihren Antrag beurteilen.

Wichtig ist, die Entscheidung über eine mögliche Kostenübernahme vor der Operation einzuholen. Eine nachträgliche Erstattung lässt sich nicht einfach voraussetzen.

Was bedeutet eine Teilübernahme?

Wird der Antrag bewilligt, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Kosten der Operation übernommen werden. Welche Leistungen die Krankenkasse bezahlt oder erstattet, hängt von der bewilligten Behandlung, dem Versicherungsträger und der gewählten Einrichtung ab.

Leistungen, die über eine medizinisch notwendige Operation hinausgehen, müssen in der Regel privat bezahlt werden. Dazu können zum Beispiel ein zusätzlich gewünschtes Implantat oder rein ästhetische Feinkorrekturen gehören. Ob eine bestimmte Operationstechnik übernommen wird, hängt jedoch von ihrer medizinischen Notwendigkeit ab und lässt sich nicht allein anhand der Narbenlänge beurteilen.

Ich arbeite als Wahlarzt und habe keine Kassenordination. Das bedeutet, dass Sie mein Honorar grundsätzlich zunächst selbst bezahlen. Eine mögliche Kostenerstattung richtet sich nach den Bestimmungen Ihres Versicherungsträgers.

Bei der ÖGK beträgt die Erstattung für erstattungsfähige wahlärztliche Leistungen grundsätzlich 80 Prozent des entsprechenden Kassentarifs, nicht 80 Prozent meiner Honorarnote. Bei operativen Leistungen, Klinikaufenthalten und gegebenenfalls bewilligungspflichtigen Behandlungen können andere Regelungen und zusätzliche Voraussetzungen gelten. Deshalb sollten Sie vor dem Eingriff schriftlich mit Ihrer Krankenkasse klären, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden und welcher Eigenanteil verbleibt.

Im Beratungsgespräch erhalten Sie von mir eine klare Kostenaufstellung, damit Sie die voraussichtlichen Gesamtkosten kennen und eine mögliche Erstattung abklären können.

Was kostet eine Bruststraffung ohne Kostenübernahme?

Wenn keine medizinische Indikation vorliegt, tragen Sie die Kosten der Operation privat. In meiner Ordination beginnt eine Bruststraffung ab 7.800 €. Der endgültige Betrag hängt vom Umfang des Eingriffs, der gewählten Technik und davon ab, ob zusätzlich ein Implantat eingesetzt wird. Einen individuellen Kostenplan erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht unbedingt das Ende des Verfahrens. Zunächst sollte geklärt werden, aus welchem Grund die Krankenkasse eine Kostenübernahme abgelehnt hat. Manchmal fehlen einzelne Befunde oder die Dokumentation bisheriger konservativer Behandlungen ist nicht ausreichend. Mit ergänzenden Unterlagen lässt sich die medizinische Notwendigkeit gegebenenfalls besser darstellen.

Ich unterstütze Sie auch in diesem Schritt bei der medizinischen Dokumentation und bespreche mit Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind.

Wenn Sie mit der Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht einverstanden sind, können Sie eine bescheidmäßige Entscheidung verlangen beziehungsweise einen bereits erlassenen Bescheid rechtlich überprüfen lassen. Gegen einen ablehnenden Bescheid in einer sozialversicherungsrechtlichen Leistungssache kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht möglich sein. Beachten Sie dafür unbedingt die Frist und die Rechtsmittelbelehrung des Bescheids. Eine rechtliche Beratung, etwa bei der Arbeiterkammer oder einer geeigneten Beratungsstelle, kann dabei sinnvoll sein.

Sollte die Kostenübernahme endgültig abgelehnt werden, besprechen wir, ob eine private Durchführung für Sie infrage kommt. Manche Patientinnen entscheiden sich dann für eine Bruststraffung mit Implantat, um gleichzeitig das verlorene Volumen zu ersetzen. Dieser ästhetisch gewünschte Volumenaufbau ist in der Regel keine Kassenleistung.

Wird eine Brustvergrößerung oder ein Implantat übernommen?

Eine rein ästhetische Brustvergrößerung mit Implantat wird von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen, auch nicht in Kombination mit einer Straffung. Ausnahmen können bei medizinisch notwendigen rekonstruktiven Eingriffen bestehen, zum Beispiel nach einer Brustkrebserkrankung oder bei ausgeprägten angeborenen Fehlbildungen. Wer nach einer Straffung aus ästhetischen Gründen verlorenes Volumen ersetzen möchte, muss diesen Anteil daher in der Regel privat bezahlen.

Gibt es ein Mindestalter für die Kostenübernahme?

Ein pauschales Mindestalter von 18 Jahren gilt nicht für jede medizinisch notwendige Brustoperation. Entscheidend sind unter anderem die medizinische Indikation, die körperliche Entwicklung und bei Minderjährigen die zusätzlichen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff.

Bei rein ästhetischen Operationen gelten in Österreich besondere gesetzliche Altersgrenzen. Eine medizinisch notwendige Brustoperation ist davon zu unterscheiden. Im Regelfall ist es sinnvoll, eine geplante Bruststraffung erst nach weitgehend abgeschlossenem Brustwachstum durchzuführen.

Ich empfehle außerdem, den Eingriff möglichst erst nach abgeschlossener Familienplanung durchführen zu lassen, sofern das medizinisch und persönlich sinnvoll ist, da Schwangerschaft und Stillzeit das Ergebnis verändern können. Ein stabiles Körpergewicht über mehrere Monate ist ebenfalls günstig, sowohl für die Operationsplanung als auch für ein möglichst langanhaltendes Ergebnis.

Wenn Sie unter Beschwerden durch eine große oder erschlaffte Brust leiden und wissen möchten, ob in Ihrem Fall eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist, vereinbaren Sie gerne einen Termin in meiner Ordination in Wien. Ich beurteile Ihre Situation offen, erstelle bei entsprechender Indikation die fachärztliche Stellungnahme und unterstütze Sie bei der medizinischen Vorbereitung Ihres Antrags.

Ich freue mich darauf, Sie bald für ein persönliches Gespräch in meiner Ordination begrüßen zu dürfen!

Geprüft durch den Autor

DR. STEFAN GÄRNER

FACHARZT FÜR PLASTISCHE, ÄSTHETISCHE UND REKONSTRUKTIVE CHIRURGIE IN WIEN

In den letzten 15 Jahren habe ich mich auf die ästhetische und rekonstruktive Gesichts- und Brustchirurgie spezialisiert. Das fängt bei Facelift und Filler an, geht über Brustvergrößerung und -straffung und bis hin zu Formveränderungen sowie Wiederherstellung der Brust. Um in diesen Bereichen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, besuche regelmäßig nationale und internationale Kongresse – so kann ich Sie bestmöglich beraten.

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FAQ

Zahlt die ÖGK eine Bruststraffung?
In der Regel nicht, da eine reine Bruststraffung meist als ästhetischer Eingriff gilt. Eine Kostenübernahme kann infrage kommen, wenn die Straffung Teil einer medizinisch notwendigen Brustverkleinerung ist oder im Einzelfall eine andere anerkannte medizinische Indikation vorliegt.
Übernimmt die Krankenkasse eine Bruststraffung nach Gewichtsabnahme?
Meist nicht, weil der Hautüberschuss allein keine ausreichende medizinische Indikation begründet. Bei ausgeprägten, dokumentierten Hautproblemen wie wiederkehrenden Entzündungen in der Unterbrustfalte kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein. Eine Kostenübernahme ist jedoch nicht garantiert.
Wer stellt das Gutachten für die Krankenkasse aus?
Die fachärztliche Stellungnahme erstelle ich als Plastischer Chirurg nach einer Untersuchung in meiner Ordination. Je nach Befund und Anforderungen Ihrer Krankenkasse können zusätzlich Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte notwendig sein.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Planen Sie vorsorglich mehrere Wochen ein. Als grobe Orientierung können etwa vier bis acht Wochen dienen, die tatsächliche Bearbeitungsdauer bei ÖGK, SVS oder BVAEB kann jedoch abweichen. Stellen Sie den Antrag daher möglichst frühzeitig und jedenfalls vor der geplanten Operation.
Kann ich als Wahlarzt-Patientin trotzdem eine Kostenübernahme bekommen?
Grundsätzlich kann auch bei einer Behandlung durch einen Wahlarzt eine Kostenerstattung möglich sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst. Die Höhe einer möglichen Rückerstattung richtet sich nach den geltenden Tarifen und Bestimmungen des Versicherungsträgers. Bei einer Operation sollten Sie die Kostenübernahme und einen möglichen Eigenanteil unbedingt vorab schriftlich klären.
Was kostet eine Bruststraffung in Österreich privat?
In meiner Ordination beginnt eine Bruststraffung ab 7.800 €. Den genauen Betrag erhalten Sie im Beratungsgespräch in Form eines individuellen Kostenplans.

DR. STEFAN GÄRNER

IHR FACHARZT FÜR PLASTISCHE, ÄSTHETISCHE UND REKONSTRUKTIVE CHIRURGIE IN WIEN

Ich freue mich darauf, Sie in meiner neuen Ordination begrüßen zu dürfen!

AUF EINEN BLICK

KURZINFO

Endergebnis: Kostenübernahme nur bei medizinischer Indikation
Ausfallzeit: Bearbeitung des Antrags: Orientierung ca. 4–8 Wochen
Kosten: Bruststraffung privat ab € 7.800
Dauer: Individuelle Prüfung und gegebenenfalls vorherige Bewilligung
Nachbehandlung: Fotos, dermatologische Befunde, stabiles Gewicht seit 6 Monaten