Augenlidstraffung auf Krankenkasse: Wann zahlt die Kasse in Österreich?

IN WIEN

Die Krankenkasse übernimmt eine Augenlidstraffung in Österreich nur, wenn Schlupflider das Gesichtsfeld nachweislich einschränken. Dr. Gärner erklärt, welche Befunde Sie brauchen, wie der Antrag abläuft und was die Wahlarzt-Situation für Sie bedeutet.

Inhaltsverzeichnis

Ob die Krankenkasse eine Augenlidstraffung bezahlt, ist eine der häufigsten Fragen in meinem Beratungsgespräch. In den meisten Fällen werden die Kosten nicht übernommen, weil eine Lidstraffung aus rein ästhetischen Gründen als Privatleistung gilt. Liegt jedoch eine medizinische Notwendigkeit vor, kann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn überschüssige Oberlidhaut das Gesichtsfeld nachweislich einschränkt.

Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen, welche Untersuchungen beim Augenarzt erforderlich sind, wie der Antrag bei ÖGK, SVS oder BVAEB abläuft und was es bedeutet, dass ich als Wahlarzt operiere. Informationen zum Eingriff selbst finden Sie auf der Hauptseite zur Augenlidstraffung.

Wann übernimmt die Krankenkasse eine Augenlidstraffung?

Die Krankenkasse kann die Kosten einer Lidstraffung übernehmen, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. Eine mögliche Indikation liegt vor, wenn überschüssige Haut am Oberlid so weit herabhängt, dass sie das obere oder seitliche Gesichtsfeld messbar einschränkt. Betroffene berichten häufig, dass sie beim Lesen oder Autofahren die Augenbrauen anheben müssen, um besser sehen zu können, oder dass durch die ständige Anspannung der Stirnmuskulatur Kopfschmerzen entstehen.

Ein müder Blick oder Schlupflider, die ausschließlich ästhetisch stören, reichen für eine Kostenübernahme dagegen nicht aus. Auch Tränensäcke am Unterlid gelten in der Regel nicht als medizinischer Grund für eine Operation, weshalb eine Unterlidstraffung nur in seltenen Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen wird.

Selbst deutlich sichtbare Schlupflider begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Kostenübernahme. Entscheidend ist, ob eine medizinisch relevante Funktionsbeeinträchtigung vorliegt, die durch entsprechende Untersuchungen und Befunde dokumentiert wurde. Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Krankenversicherungsträger.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ein Antrag auf Kostenübernahme Aussicht auf Erfolg hat, müssen die medizinischen Voraussetzungen sorgfältig geprüft und dokumentiert werden. Eine wichtige Grundlage ist die augenärztliche Untersuchung mit Gesichtsfeldmessung.

Bei dieser Untersuchung prüft der Augenarzt, welchen Bereich Sie bei geradeaus gerichtetem Blick wahrnehmen können. Dabei kann das Gesichtsfeld zunächst mit der natürlich herabhängenden Lidhaut und anschließend mit angehobener Lidhaut gemessen werden. Zeigt sich dadurch eine deutliche Verbesserung des oberen Gesichtsfelds, wird dies im Befund dokumentiert.

Zusätzlich untersucht der Augenarzt, ob andere Ursachen für die Beschwerden vorliegen. Dazu gehört beispielsweise eine Ptosis, bei der das Oberlid durch eine Funktionsstörung des Lidhebermuskels herabhängt. Auch Erkrankungen des Auges selbst müssen berücksichtigt werden. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil nicht jede Einschränkung des Gesichtsfelds durch die Entfernung überschüssiger Haut behoben werden kann. Bei einer ausgeprägten Ptosis kann beispielsweise ein anderer operativer Eingriff erforderlich sein.

Den zweiten Teil der medizinischen Dokumentation erstelle ich in meiner Ordination. Als Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie untersuche ich Ihre Augenlider, beurteile den Hautüberschuss und dokumentiere den Befund mit Fotos. Bei entsprechender medizinischer Indikation erstelle ich eine fachärztliche Stellungnahme, in der ich die Notwendigkeit und den geplanten Umfang des Eingriffs begründe.

Die augenärztlichen und chirurgischen Befunde bilden gemeinsam die Grundlage für die Prüfung durch Ihre Krankenkasse. Je nach Versicherungsträger können zusätzliche Unterlagen oder Untersuchungen erforderlich sein.

Wie läuft der Antrag bei ÖGK, SVS oder BVAEB ab?

Der Ablauf ist bei den österreichischen Krankenversicherungsträgern grundsätzlich ähnlich. Die genauen Anforderungen können sich jedoch zwischen ÖGK, SVS und BVAEB unterscheiden.

In der Regel erfolgt die Antragstellung in mehreren Schritten:

  • Augenärztliche Untersuchung

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin beim Augenarzt und lassen Ihre Augenlider und Ihr Gesichtsfeld untersuchen. Liegt eine relevante Einschränkung vor, wird diese im Befund dokumentiert.

  • Fachärztliche Beurteilung

Anschließend kommen Sie zum Beratungsgespräch in meine Ordination. Ich untersuche Ihre Augenlider, beurteile die Operationsmöglichkeiten und erstelle bei entsprechender Indikation eine fachärztliche Stellungnahme mit Fotodokumentation.

  • Antrag auf Kostenübernahme

Die erforderlichen Befunde werden gemeinsam mit dem Antrag beziehungsweise einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Welche Unterlagen genau benötigt werden, sollten Sie vorab mit Ihrem Versicherungsträger klären.

  • Prüfung durch die Krankenkasse

Der Versicherungsträger beurteilt die medizinische Notwendigkeit und gegebenenfalls die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen angefordert oder eine zusätzliche ärztliche Begutachtung durchgeführt.

  • Entscheidung über die Kostenübernahme

Sie erhalten eine Mitteilung darüber, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme oder Kostenerstattung möglich ist.

Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom zuständigen Versicherungsträger und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine verbindliche Bearbeitungsdauer lässt sich deshalb nicht pauschal angeben. Ich empfehle Ihnen, den Antrag frühzeitig zu stellen und einen Operationstermin erst dann verbindlich zu planen, wenn die Entscheidung beziehungsweise die Voraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung geklärt sind.

Sollte die Krankenkasse weitere Unterlagen benötigen, unterstütze ich Sie bei der Ergänzung der medizinischen Dokumentation.

Was bedeutet es, dass ich als Wahlarzt operiere?

An dieser Stelle möchte ich transparent sein. Ich führe keine Kassenordination, sondern arbeite als Wahlarzt. Das bedeutet, dass Sie die Behandlung bei mir zunächst privat bezahlen. Eine mögliche Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach den jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und den geltenden Tarifen.

Bei der ÖGK beträgt die Kostenerstattung für erstattungsfähige wahlärztliche Leistungen grundsätzlich 80 Prozent jenes Betrags, den die Krankenkasse bei einer entsprechenden Behandlung durch einen Vertragsarzt aufgewendet hätte. Das bedeutet nicht, dass Sie 80 Prozent meiner Honorarnote zurückerhalten. Da Wahlärzte ihre Honorare unabhängig von den Kassentarifen festlegen, kann die tatsächliche Rückerstattung deutlich niedriger ausfallen. Für operative Leistungen können darüber hinaus besondere Bewilligungs- und Abrechnungsregelungen gelten.

Ob und in welcher Höhe bei Ihrer Augenlidstraffung eine Kostenerstattung möglich ist, sollte deshalb unbedingt vor dem Eingriff mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden. Die Differenz zwischen meinem Honorar und einer möglichen Erstattung müssen Sie selbst tragen.

Eine private Zusatzversicherung kann abhängig vom gewählten Tarif und den Vertragsbedingungen einen Teil der verbleibenden Kosten oder gegebenenfalls auch den gesamten Restbetrag übernehmen. Ich empfehle Ihnen, vor der Operation eine schriftliche Auskunft Ihrer Zusatzversicherung einzuholen.

Wenn Sie eine Behandlung ohne privates Wahlarzthonorar anstreben, kann die Operation in einem öffentlichen Krankenhaus oder einer entsprechenden Vertragseinrichtung eine Alternative sein. Voraussetzung ist auch dort, dass die medizinische Notwendigkeit anerkannt wird und die Behandlung im jeweiligen Leistungsangebot enthalten ist. Je nach Einrichtung und Versicherung können dennoch Kostenbeiträge anfallen.

Im Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen, welcher Weg für Ihre persönliche Situation infrage kommt und welche Kosten Sie voraussichtlich selbst tragen müssen.

Was kostet eine Augenlidstraffung ohne Kostenübernahme?

Liegt keine medizinische Indikation vor oder wird die beantragte Kostenübernahme abgelehnt, müssen Sie die Kosten der Lidstraffung grundsätzlich selbst tragen. In meiner Ordination beginnen die Preise für eine Oberlidstraffung bei 3.000 Euro, für eine Unterlidstraffung ebenfalls bei 3.000 Euro. Eine Übersicht aller Richtpreise finden Sie auf meiner Preisseite.

Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Befund, dem Umfang des Eingriffs und der gewählten Betäubungsform ab. Im Beratungsgespräch erhalten Sie einen persönlichen Kostenplan, in dem die vorgesehenen Leistungen transparent aufgeführt sind. Weitere Informationen zur Operation, zur Vorbereitung und zum Heilungsverlauf finden Sie auf meiner Seite zur Oberlidstraffung.

Ändert die Kostenübernahme etwas am Eingriff selbst?

Die grundlegende Operationstechnik unterscheidet sich bei einer medizinisch notwendigen Oberlidstraffung nicht wesentlich von einer ästhetisch durchgeführten Oberlidkorrektur. In beiden Fällen plane ich die Schnittführung entlang der natürlichen Lidfalte, entferne die überschüssige Haut und korrigiere bei Bedarf weitere Gewebestrukturen. Ob auch Muskel- oder Fettgewebe angepasst werden muss, hängt vom individuellen Befund ab.

Der Eingriff dauert in meiner Ordination in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten und wird meist ambulant unter lokaler Betäubung durchgeführt. Auch die anschließende Heilungsphase mit möglichen Schwellungen, Blutergüssen und der Narbenbildung verläuft unabhängig davon, ob die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt.

Ein Unterschied kann sich jedoch beim Umfang der bewilligten Leistungen ergeben. Bei einer medizinisch indizierten Oberlidstraffung steht die Beseitigung der funktionellen Beeinträchtigung im Vordergrund. Zusätzliche ästhetische Wünsche, beispielsweise eine rein kosmetische Anpassung von Fettpolstern oder eine gleichzeitige Unterlidstraffung, sind in der Regel nicht von einer medizinisch begründeten Kostenübernahme umfasst.

Ich bespreche deshalb vor der Operation mit Ihnen, welche Maßnahmen medizinisch erforderlich sind und welche zusätzlichen Leistungen als Privatleistung verrechnet werden. Sie erhalten eine transparente Kostenaufstellung, damit Sie wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen können.

Gilt das auch für andere Eingriffe?

Das grundlegende Prinzip gilt auch für andere plastisch-chirurgische Operationen: Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung kommt grundsätzlich dann infrage, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei der Augenlidstraffung kann eine nachgewiesene Gesichtsfeldeinschränkung eine solche Indikation darstellen. Bei einer Brustverkleinerung können beispielsweise erhebliche, nachvollziehbar dokumentierte körperliche Beschwerden wie Rücken- und Nackenschmerzen eine Rolle spielen. Allerdings reichen solche Beschwerden allein nicht automatisch für eine Kostenübernahme aus. Entscheidend sind immer der gesamte medizinische Befund und die Voraussetzungen des zuständigen Versicherungsträgers.

Welche Unterlagen bei einer Brustverkleinerung erforderlich sind und wie das entsprechende Antragsverfahren abläuft, erkläre ich auf meiner Seite zur Brustverkleinerung und Krankenkasse.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine medizinische Beeinträchtigung vorliegt. Es kann beispielsweise sein, dass die eingereichten Befunde aus Sicht der Krankenkasse nicht ausreichen oder die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht als erfüllt angesehen werden.

In diesem Fall sollte zunächst geklärt werden, aus welchem Grund der Antrag abgelehnt wurde. Fehlen aussagekräftige medizinische Unterlagen, kann eine ergänzende Untersuchung oder fachärztliche Stellungnahme sinnvoll sein. Eine erneute Gesichtsfeldmessung kann beispielsweise helfen, wenn der bisherige Befund unvollständig oder nicht eindeutig war.

Wird die beantragte Leistung mit einem formellen Bescheid abgelehnt, kann dieser unter den gesetzlichen Voraussetzungen angefochten werden. Bei sozialversicherungsrechtlichen Leistungssachen erfolgt dies in Österreich grundsätzlich durch eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht. Dabei sind die im jeweiligen Fall geltenden Fristen zu beachten.

Ich unterstütze Sie bei der medizinischen Dokumentation und prüfe gemeinsam mit Ihnen, ob ergänzende Befunde sinnvoll sind. Die rechtliche Beurteilung einer Ablehnung sollte gegebenenfalls mit einer dafür zuständigen Beratungsstelle oder einer rechtlichen Vertretung erfolgen.

Manche Patientinnen und Patienten entscheiden sich nach einer Ablehnung für eine privat finanzierte Operation, weil sie ihre Schlupflider weiterhin als belastend empfinden oder im Alltag funktionell eingeschränkt sind. Auch in diesem Fall ist eine sorgfältige Untersuchung wichtig, um festzustellen, welcher Eingriff tatsächlich sinnvoll ist.

Augenarzt oder plastischer Chirurg: Wer soll operieren?

Eine Oberlidstraffung kann sowohl von entsprechend qualifizierten Augenärzten als auch von Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie durchgeführt werden. Entscheidend sind die fachliche Qualifikation, die Erfahrung mit Eingriffen an den Augenlidern und eine sorgfältige Operationsplanung.

Für die Beurteilung einer möglichen Kostenübernahme sind die medizinische Indikation, die vorliegenden Befunde und die jeweiligen Voraussetzungen der Krankenkasse maßgeblich. Welche Qualifikationen und Einrichtungen für die konkrete Abrechnung anerkannt werden, hängt auch von den geltenden Regelungen des Versicherungsträgers ab.

Als plastischer Chirurg beziehe ich bei der Planung die gesamte obere Gesichtshälfte mit ein. Dazu gehören neben dem Hautüberschuss am Oberlid auch die Position der Augenbrauen, die Hautqualität, die Fettverteilung und der natürliche Lidschluss. Mein Ziel ist es, die funktionelle Beeinträchtigung zu korrigieren und gleichzeitig ein harmonisches Ergebnis zu erzielen, das zu Ihrem Gesicht passt.

Unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme achte ich darauf, nur so viel Haut und gegebenenfalls weiteres Gewebe zu entfernen, wie für das angestrebte Ergebnis erforderlich ist. Der vollständige Lidschluss und die natürliche Funktion des Auges haben bei der Planung besondere Bedeutung.

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Schlupflider Ihr Gesichtsfeld einschränken, lade ich Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch in meine Ordination in Wien ein. Ich untersuche Ihre Augenlider, bespreche mit Ihnen die möglichen Behandlungswege und erkläre Ihnen, welche medizinischen Befunde für einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse erforderlich sein können.

Bei entsprechender Indikation erstelle ich die fachärztliche Stellungnahme für die Prüfung einer möglichen Kostenübernahme.

Ich freue mich darauf, Sie bald für ein persönliches Gespräch in meiner Ordination begrüßen zu dürfen!

Geprüft durch den Autor

DR. STEFAN GÄRNER

FACHARZT FÜR PLASTISCHE, ÄSTHETISCHE UND REKONSTRUKTIVE CHIRURGIE IN WIEN

In den letzten 15 Jahren habe ich mich auf die ästhetische und rekonstruktive Gesichts- und Brustchirurgie spezialisiert. Das fängt bei Facelift und Filler an, geht über Brustvergrößerung und -straffung und bis hin zu Formveränderungen sowie Wiederherstellung der Brust. Um in diesen Bereichen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, besuche regelmäßig nationale und internationale Kongresse – so kann ich Sie bestmöglich beraten.

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FAQ

Wann bekommt man eine Lidstraffung von der Krankenkasse bezahlt?
Eine Kostenübernahme kommt infrage, wenn die Augenlidstraffung medizinisch notwendig ist, beispielsweise bei einer nachgewiesenen Einschränkung des Gesichtsfelds durch überschüssige Oberlidhaut. Dafür sind entsprechende ärztliche Befunde erforderlich. Rein ästhetische Gründe reichen in der Regel nicht aus.
Wann zahlt die ÖGK eine Oberlidstraffung?
Die ÖGK prüft, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme beziehungsweise Kostenerstattung erfüllt sind. Eine augenärztlich dokumentierte Gesichtsfeldeinschränkung und eine ergänzende fachärztliche Stellungnahme können dabei wichtige Grundlagen sein. Eine Kostenübernahme ist jedoch nicht automatisch garantiert. Entscheidend sind die individuelle Prüfung und die geltenden Leistungs- und Abrechnungsbestimmungen.
Zahlt die Krankenkasse auch eine Unterlidstraffung?
In der Regel nicht. Eine Unterlidstraffung wird meist aus ästhetischen Gründen durchgeführt, etwa zur Behandlung von Tränensäcken. Liegt ausnahmsweise eine medizinisch relevante Funktionsstörung vor, kann eine Kostenübernahme im Einzelfall geprüft werden.
Wie lange dauert die Bewilligung durch die Krankenkasse?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom zuständigen Versicherungsträger, der Art des Antrags und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Werden zusätzliche Untersuchungen oder Befunde benötigt, kann sich das Verfahren verlängern. Ich empfehle Ihnen deshalb, die Voraussetzungen möglichst frühzeitig zu klären und den Operationstermin erst nach der Entscheidung beziehungsweise der Klärung der Kostenerstattung verbindlich zu planen.
Bekomme ich bei einem Wahlarzt die gesamten Kosten zurück?
In der Regel nicht. Bei erstattungsfähigen wahlärztlichen Leistungen richtet sich die Rückerstattung nach den Tarifen und Regelungen Ihrer Krankenkasse, nicht nach der Höhe des privaten Honorars. Die verbleibende Differenz müssen Sie selbst tragen, sofern sie nicht von einer privaten Zusatzversicherung übernommen wird.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel werden ein augenärztlicher Befund mit Gesichtsfeldmessung sowie eine fachärztliche Stellungnahme mit Dokumentation des Hautüberschusses benötigt. Je nach Versicherungsträger können zusätzlich Fotos, ein Kostenvoranschlag oder weitere medizinische Nachweise verlangt werden. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse klären.

DR. STEFAN GÄRNER

IHR FACHARZT FÜR PLASTISCHE, ÄSTHETISCHE UND REKONSTRUKTIVE CHIRURGIE IN WIEN

Ich freue mich darauf, Sie in meiner neuen Ordination begrüßen zu dürfen!

AUF EINEN BLICK

KURZINFO

Endergebnis: ca. 4–6 Monate
Ausfallzeit: ca. 7–14 Tage
Kosten: Übernahme nur bei medizinischer Indikation; privat ab € 3.000
Dauer: OP ca. 30–45 Minuten; Bearbeitungsdauer je nach Versicherungsträger
Nachbehandlung: Augenärztlicher Befund mit Gesichtsfeldmessung, Antrag vor der OP